Mieterbereich
Herzlich Willkommen im Mieterbereich der Hausverwaltung Kramm.
Für Sie als Mieter und Mietinteressent stellen wir Ihnen hier alle notwendigen Dokumente zur Verfügung.
Sie sind Mieter und möchten eine Schadenmeldung machen?
Hier haben wir ein zwei Hinweise für Sie, damit die Abwicklung des Schadenfalls schnell, reibunglos und unkompliziert erfolgt:
Schadenmeldung vorbereiten
Stellen Sie alle beschädigten Gegenstände zusammen,
ebenso wie Fotos vom Schaden.
Schadenmeldung ausfüllen
In unserem Formular zur Schadensmeldung haben wir
bereits alle wichtigen Fragen für Sie hinterlegt. Sie können
die Informationen einfach und ohne viel Aufwand an uns senden.
Lassen Sie uns die dazugehörigen Fotos bitte mit passendem Betreff
an mail@hausverwaltung-kramm.de zukommen.
Vielen Dank!
Hier finden Sie alle Formulare und Anträge
Sie können uns die ausgefüllten Formulare gerne per E-Mail an mail@hausverwaltung-kramm.de oder an unsere, unten im Dokument stehende Adresse senden.
Wichtige Fragen und Antworten
Miete & Kaution:
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Einzug, Mietrückstände und Mietbescheinigung.
Nein, das geht leider nicht. Da wir aus buchhalterischen Gründen nur ein Konto pro Einheit hinterlegen können, kann Ihre Miete nicht gesplittet beglichen werden.
Sofern Sie Ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen können, sprechen Sie uns bitte an, bevor Sie in Zahlungsverzug geraten und Mahnkosten entstehen. Wir sind gewollt eine Lösung zwischen Ihnen und dem Eigentümer zu finden.
Sofern es aus Ihrer Sicht keine andere Möglichkeit als die Ratenzahlung gibt, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. sind in jedem Fall gewollt einen gemeinsamen Weg zu finden.
Auf der Mietbescheinigung werden unter anderem die Größe der Wohnung und die Höhe der Monatsmiete vermerkt. Unter unseren Formularen können Sie die Bescheinigung anfordern. Füllen Sie hierzu das entsprechende Formular aus und senden Sie es uns zu. Sie erhalten anschließend die von uns fertig ausgefüllte Mietbescheinigung auf dem Postweg.
Betriebs- und Heizkosten:
Sie haben eine Frage zu Ihrem Strom- und Heizungsanbieter oder zu Ihrer Nebenkostenabrechnung? Erfahren Sie hier mehr.
Die Anmeldung von Strom bzw. Gas, erfolgt in durch den Mieter. So steht es dem Mieter frei, sich einen Gas- und Stromanbieter auszusuchen.
Die Erstellungsfrist ist vom Gesetzgeber festgelegt und muss demnach spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen.
Genehmigungen:
Ob Sie ein Tier in Ihrer Wohnung halten dürfen,
Ihr Lebenspartner mit einziehen kann oder Sie bauliche Veränderungen an Ihrer Wohnung vornehmen dürfen, erfahren Sie hier.
Die Aufnahme eines weiteren Vertragspartners in den aktuellen Mietvertrag, erfordert eine Zustimmung Ihrer Hausverwaltung. Unter unseren Formularen finden Sie einen vorgefertigten Antrag zum Download. Bitte übermitteln Sie uns das Formular vollständig ausgefüllt. Anschließend werden wir uns hinsichtlich der Weiteren Vorgehensweise mit Ihnen in Verbindung setzten.
Jegliche Änderungen, die nach dem Einzug vorgenommen werden, sind vorerst mit Ihrer Hausverwaltung abzustimmen. Andernfalls kann die Hausverwaltung beim Auszug auf den Rückbau bestehen.
Hierzu bedarf es einer Zustimmung Ihrer Hausverwaltung. Kleintiere, von denen keinerlei Belästigungen anderer Mieter oder Gefahren für die Mietsache ausgehen, dürfen Sie in angemessener Zahl nach Genehmigung des Vermieters halten. Daher sind Zierische und Hamster in der Regel unproblematisch. Bei Ratten und lärmenden Kanarienvögeln sowie Hund und Katze kann dies schon wieder anders aussehen. Den Antrag zur Haltung eines Haustiers finden Sie unter unseren Formularen. Nach vollständiger Prüfung erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung.
Der Balkon zählt zum Wohnbereich. Deshalb gilt dieselbe Regelung wie bei vorheriger Frage. Von den Tieren darf keinerlei Belästigung ausgehen, etwa durch Gerüche oder herumfliegendes Stroh. Sie müssen außerdem artgerecht gehalten werden. Auch diese Art der Haltung muss zunächst von Ihrer Hausverwaltung genehmigt werden. Den Antrag zur Haltung eines Haustiers finden Sie unter unseren Formularen. Nach vollständiger Prüfung erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung.
Sofern ein/e Mieter/in aus dem Mietverhältnis austreten möchte, bedarf dies der Zustimmung Ihrer Hausverwaltung. Gerne können Sie uns einen entsprechenden Antrag zukommen lassen. Unter unseren Formularen finden Sie den Antrag zur Vertragsdatenänderung.
Kündigung:
Wie ist eine Kündigung zu übermitteln, was ist beim Auszug aus Ihrer Wohnung zu beachten und wann erhalten Sie Ihre Kaution? Mehr Informationen zu diesen Fragen hier.
Bitte schicken Sie uns Ihr Kündigungsschreiben von allen Vertragspartnern im Original per Post zu.
Alle Vertragspartner, die den Mietvertrag unterzeichnet haben, müssen das Kündigungsschreiben unterzeichnen. In der Regel gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, sofern in Ihrem Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Mietverträge, die sich nicht auf eine Wohnung beziehen, wie zum Beispiel von einer Gewerbeeinheit, können abweichende Regelungen beinhalten. Einen Kündigungsentwurf finden Sie unter unseren Formularen.
Nach dem postalischen Eingang erhalten Sie anschließend eine schriftliche Kündigungsbestätigung auf dem Postweg.
Bei Auszug ist der Zustand gemäß Mietvertrag wiederherzustellen. Grundsätzlich gilt bei der Wohnungsübergabe muss die Wohnung von Schmutz gereinigt und leergeräumt übergeben werden. Das versteht man unter „besenrein“. Genauere Informationen über den Zustand zur Wohnungsabnahme finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
Etwaige Ein- und Umbauten, die Sie vorgenommen haben, sollten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist entfernt sein. Auch der Keller sowie weitere genutzte Nebenräume oder eine Garage sind von Ihnen leergeräumt zu übergeben. Sofern Sie die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben, können Schadensersatzansprüche gegen Sie entstehen. Achten Sie bitte auch bei Ihrem Auszug darauf, dass das Treppenhaus sowie sämtliche Räumlichkeiten nicht beschädigt werden.
Grundsätzlich ist die Wohnung leergeräumt an Ihre Hausverwaltung zu übergeben. Sofern bei Ihrem Umzug Sperrmüll anfällt, darf dies auf keinen Fall in den hauseigenen Mülltonnen entsorgt werden. Bitte beauftragen Sie die regionale Abfallwirtschaft, damit Ihre Möbel abgeholt werden. Stellen Sie Ihre Gegenstände bitte erst nach einer Terminbestätigung, an welchem Tag der Sperrmüll abgeholt wird, an den Straßenrand.
Vorerst können wir Ihnen in unserer Kündigungsbestätigung nur den gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Termin bestätigen. Dennoch versuchen wir natürlich, zu dem von Ihnen gewünschten Termin einen Nachmieter zu finden. Rechtlich verbindlich können wir Ihnen dies jedoch nicht zusagen. Sie können den Prozess beschleunigen, sofern Sie uns 3 potenzielle Nachmieter vorstellen. Damit wir kurzfristige Besichtigungen vereinbaren können, empfehlen wir Ihnen, uns Ihre Rufnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, zu hinterlassen.
Sofern Sie die Einheit gemäß mietvertraglichen Bestimmungen zurückgegeben haben und keine Mietrückstände oder andere Forderungen gegen Sie bestehen, erfolgt die Rückzahlung innerhalb der gesetzlichen Frist von drei bis sechs Monaten. Andernfalls wird die Sicherheitsleistung zur Tilgung von Mietrückständen o.ä. ganz oder in Teilen in Anspruch genommen. In diesem Fall erhalten Sie von uns ein separates Schreiben.
Schadensbehebung und Beschwerden
Sie sind mit einer Serviceleistung des Hausmeisters nicht zufrieden, haben Ärger mit Ihrem Nachbarn oder haben einen Schaden in Ihrer Wohnung?
Sofern Sie einen Schaden in Ihrer Einheit feststellen, bitten wir Sie diesen umgehend Ihrer Hausverwaltung zu melden. Sie können den Schaden bequem und einfach über unseren Online-Fragebogen melden
Natürlich nimmt Ihre Hausverwaltung jeglichen Schaden auch per Telefon, E-Mail oder dem Postweg entgegen.
Bitte konkretisieren Sie den Schaden bei Ihrer Meldung, damit wir den Schaden schnellstmöglich beheben können.
Ein möglicher Schaden kann bspw. ein Wasserschaden, Glasschaden sowie Schaden an Fenster und Türen o.ä. sein. Sofern Sie Fotos aufgenommen haben, bitte wir Sie diese Ihrer Hausverwaltung ebenfalls zukommen zu lassen.
Kleinreparaturen sind Reparaturen an Gegenständen, die zur Wohnung gehören und die Sie unmittelbar berühren und häufig benutzten. Die Höhe der Summe, die Sie selbst zu tragen haben, ist in Ihrem Mietvertrag hinterlegt.
Kleinreparaturen sind bspw. der Austausch von:
Sicherungen
Dichtungen
Wasserhähnen- und Armaturen
Fenstergriffen- und Türgriffen
WC-Spülungen
Klingelanlagen (Wohnungstür
Rollladen
Heizkörperventilen
Sie müssen in diesem Fall an Ihre Hausratsversicherung herantreten. Ihre Hausverwaltung und der Eigentümer sind hierfür nicht zuständig.
Auch hierfür ist die Hausratsversicherung zuständig. Ihre Hausverwaltung ist für eine ausweichende Unterkunft nicht haftbar zu machen. Dies gilt auch sofern keine Hausratsversicherung von Ihnen abgeschlossen wurde.
Stellen Sie in Ihrer Wohnung oder Wohnanlage vermehrt Insekten oder Schädlinge fest, informieren Sie bitte umgehend Ihre Hausverwaltung. Je genauer Ihre Angaben sind, desto besser kann sich der Schädlingsbekämpfer darauf vorbereiten.
Selbstverständlich nimmt sich die Hausverwaltung sämtlichen Problemen an, wie z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Störungen durch die Nachbarschaft, Ungezieferbefall, Zustand der Einheit
Sie sind mit der getätigten Serviceleistung nicht zufrieden? Oder Sie möchten uns darauf hinweisen, dass ein Bereich geprüft oder außerplanmäßig gereinigt, bearbeitet werden soll? Teilen Sie uns dies bitte mit. Nutzen Sie hierfür auch gerne unsern Online-Fragebogen für Schadensmeldungen.
Sonstiges:
Müllentsorgung
Abfall und Müll dürfen nur in den dafür vorgesehenen Mülltonnen entsorgt werden. Sperriger Abfall und Kartonagen dürfen nur zerkleinert in die Tonne geworfen werden. Bitte achten Sie darauf, dass kein Abfall im Haus und auf den Zugangswegen sowie neben den Mülltonnen verschüttet wird.
Weitere Fragen können Sie uns gerne an mail@hausverwaltung.de stellen.
Vielen Dank!
Wir bearbeiten Ihre Anfrage(n) schnellstmöglich.